Private Krankenversicherung für Busfahrer

 

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Private Krankenversicherung Vergleich für Busfahrer



    Private Krankenversicherung für Busfahrer

    Wer darf in die private Krankenversicherung ?
    Angestellte bzw. Arbeitnehmer, ab 45.900 Euro Bruttojahreseinkommen (Jahr 2003), sowie Freiberufler und Selbständige, Ärzte, Beamte und Studenten.
    Welche Vorteile hat die private Krankenversicherung ?
    Die Beiträge richten sich nach der Leistung, und nicht nach dem Einkommen. (Umfang, Versicherungsschutz, Selbstbeteiligung, Eintrittsalter, etc.)
    Welche Besonderheiten hat die private Krankenversicherung ?
    Auswahlrecht der Versicherten: Das Krankenversicherungsunternehmen kann sich seine versicherten Personen aussuchen: Der Vertragsabschluß kann verweigert werden. Beitragsberechnung : Die Beiträge werden nicht aufgrund des Einkommens der Versicherten berechnet. Einzig der gewünschte Versicherungsumfang und die zu versichernde Person sind Grundlage der Beitragskalkulation. Familienmitglieder: Jede Person, auch Kinder, müssen einzeln versichert sein. Rückkehr in die gesetzliche KV: Ist in der Regel nicht freiwillig möglich.
    Wie hoch ist der Beitrag für die private Krankenversicherung ?
    Außer dem Eintrittsalter, dem Geschlecht und eventuellen zuschlagspflichtigen Vorerkrankungen, ist der gewählte Versicherungsschutz maßgebend für den Tarif. Dieser kann durch weitere Möglichkeiten gesenkt werden:
    Selbstbeteiligung : Wählbare Selbstbeteiligungen beeinflussen den Beitrag. Beitragsrückerstattung : ggf. bei nicht in Anspruch genommener Leistung
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    Wer braucht eine Krankenzusatzversicherung ?
    Die Leistungen der gesetzlichen KV wurden in den letzten Jahren erheblich reduziert.
    Für gesetzlich Versicherte führt dies zu hohen Selbstbeteiligungen und geringeren Leistungen.
    Jeder, der nicht in die private Krankenversicherung wechseln kann, hat die Möglichkeit die Leistungen der GKV in vielen Bereichen durch eine private Zusatzversicherung erheblich zu erweitern.
    Welche Bereiche kann eine Krankenzusatzversicherung abdecken ?


    - Stationärer Aufenthalt im Ein- oder Zweibettzimmer, freie Arzt- und Krankenhauswahl.
    - Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) und Heilmittel
    - Zahnersatz
    - Heilpraktiker und weitere alternative Heilmethoden
    - Auslandsreisekrankenversicherung
    - Zusatzversicherung für ambulante Heilbehandlung
    - Pflegekostenversicherung und Pflegetagegeld
    - Krankentagegeld (Einkommensabsicherung) und Krankenhaustagegeld

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