Gesetzlich Krankenversicherte sind im Urlaub selbst bei harmlosen Erkrankungen kaum oder gar nicht versichert. Als gesetzlich Versicherter hilft Ihnen Ihr Auslandsreisekrankenschein nur in den Ländern der Europäischen Union und den Mittelmeeranrainerstaaten sowie in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben.
Hier gehts zur Berechnung für eine Auslandsreisekrankenersicherung
Reiserücktrittsversicherung
Reiseabbruchversicherung (Abbruch der Reise nach Reisebeginn)
Reisegepäckversicherung
auch berechenbar
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